Bekanntgabe des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV

Warum benötigt unser Pflegeheim einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit?

Da Zwischenfälle beim Umgang mit Medizinprodukten zu schwerwiegenden Folgen für die Bewohner führen können, muss ein Pflegeheim einen entsprechenden Beauftragten benennen.
Dieser soll sicherstellen, dass schwerwiegende Zwischenfälle beim Anwenden von Medizinprodukten erfasst und bewertet werden und hierauf mit entsprechenden Maßnahmen angemessen reagiert werden kann.

 

Was sind die Aufgaben der Beauftragten?

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sind im Rahmen eines Beobachtungs- und Meldesystems für Medizinprodukte tätig. Sie sind:

  • Zentraler Ansprechpartner und Kontaktperson für Mitarbeiter, Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken mit Medizinprodukten
  • Koordinator interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinator der Durchführung korrektiver Maßnahmen z. B. bei Rückrufmaßnahmen

 

Wer ist der Sicherheitsbeauftragten, wie kann ich ihn erreichen?

Andreas Fischer:   Telefon 03685 4480-10   •  Fax 03685 4480-20   •   E-Mail andreas.fischer(at)pflegeheimbirkenfeld.de

Oder jederzeit über das Kontaktformular dieser Website.